Freiburger Hexedeifel e.V.
Freiburger Hexedeifel e.V.

Freiburger Hexedeifel e.V.

Höllentalstr. 5

79117 Freiburg im Breisgau

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Häsordnung

Häsordnung Freiburger Hexedeifel e.V.

 

 

1. Jeder Hästräger ist verpflichtet, sein Häs vollständig, sorgfältig und in

sauberem Zustand zu tragen.

 

 2a. Zum Häs gehören:

bei aktiven Mitglieder:

 

 a)Häs bestehend aus rotem Rock, schwarzer Schürze, schwarze Felljacke mit rotschwarzen Ärmeln.

b) Holzmaske mit Pferdehaaren

c) roter oder schwarzer Pullover oder T-Shirt unter der Häsjacke (nicht als Häsjackenersatz gedacht!!)

d) lange schwarzen Unterhose

e) schwarze Handschuhe

f) rot/schwarze Ringelsocken

g) Strohschuhe

h) Hexenbesen

i) Hornbecher

j) Ordensband rot mit schwarzen Streifen

 

2b)Zum Häs gehören bei Zunftmeister:

 

a)Häs bestehend aus schwarzem Rock, roter Schürze, rotschwarzer Felljacke mit schwarzen Ärmeln

b) Holzmaske mit Pferdehaaren

c) roter oder schwarzer Pullover oder T-Shirt unter der Häsjacke (nicht als Häsjackenersatzgedacht!!)

d) lange rote Unterhose

e) schwarze Handschuhe

f) rot/schwarze Ringelsocken

g) Strohschuhe

h) Hexenbesen mit Zusatz am Stielanfang ein Dreizack

i) Hornbecher

j) Ordensband rot mit schwarzen Streifen

 

3. Jeder Hästräger ist verpflichtet, bei jeder Veranstaltung (dazu gehören

auch Umzüge) der Narrenzunft diese Häsordnung zu beachten und

insbesondere die Maske immer mitzuführen.

 

4. Die Holzmaske ist mit besonderer Sorgfalt zu tragen. Verlust oder Beschädigung müssen sofort dem Vorstand gemeldet werden und über die Zunft auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen zu lassen.

 

 5. Bei Umzügen ist die Maske von Beginn des Umzugs bis zur Beendigung

des Umzugs zu tragen.

 

  6. Erscheint ein Hästräger zu einer Veranstaltung nicht ordnungsgemäß angezogen (siehe Punkt 2), so kann dieser vom geschäftsführenden Vorstand oder vom Häswart mit einem Bußgeld verwarnt werden oder auch von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.  

 

  7. Nimmt die Narrenzunft an einem Umzug teil, so sind die Hästräger verpflichtet, daran teilzunehmen. Ist eine Teilnahme nicht möglich, so hat sich diese(r) Hästräger(in) beim Oberzunftmeister oder Häswart abzumelden (zu entschuldigen).

 

 8. Die Hexenbesen sind so zu gebrauchen, dass kein Zuschauer oder Besucher belästigt oder gar verletzt wird. Schläge, insbesondere auf den Kopf ist verboten! Eventuelle Schadensersatzansprüche gehen zu Lasten des Verursachers!

 



 9. Beschädigte Besen sind vom Mitglied bzw. aktivenauf eigene Kosten selbst über die Zunft zu beschaffen.

 

10. Alle Aktiven Hästräger und Vorstandsmitglieder haben bei den Veranstaltungen und Auftritten den §6 der Satzung besonders zu beachten!

Wortlaut: „ Alle Mitglieder haben die Pflicht das Ansehen des Vereines zu fördern und seinen Interessen zu dienen. Insbesondere sind die aktiven Mitglieder verpflichtet, regelmäßig an den Veranstaltungen, den hierzu notwendigen Vorbereitungen und Auftritten des Vereines nach Festlegung durch die Vorstandschaft teilzunehmen. Sie haben die Brauchtumsrichtlinien und die Häsordnung der Narrenzunft zu befolgen.“

 

11. Besondere Bestimmungen für die Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren (Narresome) Für den Narresome gilt generell die Häsordnung

 



Folgende Punkte weichen von der Häsordnung der aktiven
Hästräger ab:

a. Der Narresome haben einen Anspruch auf eine
Hexenmaske in
(Lattex oder Hartkunststoff)

b. Kinder bis 18 Jahre können auch rote Handschuhe (gleiches rot wie Häs) getragen werden.

b. Die gesetzlichen Vertreter der Narrensomen müssen
das Narrensomehäs selbst erwerben.

 

 

Freiburg, 24.03.2012

Antonio Silva

Zunftmeister

 

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